Fotografie von Sims in Second Life und die Terms of Services

Fredi macht ihr Blog dicht. Warum? Sie hat einen kleinen Laden in Second Life, in dem sie Bilder mit Simaufnahmen verhökert und eine Simbesitzerin beschwerte sich offenkundig bei Fredi darüber.

Zitat Fredi:

Weil ich den „Hinweis“ bekam dass ich mit meinen Bildergalerien die Rechte einer Simdesignerin verletze und es verboten ist da die Bilder ihr Werk zeigen. Ob das nun so stimmt oder nicht ist mir letztendlich egal, mit so einem Quark will ich mich nicht beschäftigen. Ich werde einen Teufel tun und weiter ein RP oder RP-Sims promoten auf denen ich selbst nicht mal spiele und dann auch noch das Risiko tragen meinen Ava zu verlieren.

Fast 1,5 Jahre mache ich das ehrenamtlich, es kostete mich Geld und verdammt viel Zeit. Unter diesen Umständen gibts nur noch den ausgestreckten Mittelfinger von mir.

Zasta selber findet es nur schräg in den Kommentaren, die einfache Frage ist aber doch: wer hat Recht?

Dazu muss man in die Terms of Services, also die Nutzuzngsbedingungen von Second Life schauen, die jeder Avatar im Laufe seines Lebens samt Änderungen möglicherweise gleich mehrfach abgenickt hat, ohne sie verstanden oder gar gelesen zu haben – zudem sind diese auf Englisch. Nun sind diese ToS im Laufe der Zeit immer umfangreicher geworden, einfach weil es immer mehr und mehr Regulierungsbedarf gegeben hat, es gibt also neben den ToS eine Reihe von weiteren Unterdokumenten, im Lindensprech Policies and Guidelines, also Grundsätze und Richtlinien auf Deutsch, die Bestandteil der ToS sind. Es gibt fast nichts, was nicht geregelt ist, insgesamt sind es momentan 17 Unterdokumente. Ganz klar, dass die kein Mensch jemals wirklich liest, bevor er die ToS abnickt!

Die Richtlinie, die in dem Fall greift, nennt sich „Official Snapshot and Machinima Policy“, behandelt also Schnappschüsse und Machinima in SL und wird in Punkt 14 der ToS aufgeführt, also jeder von uns hat sie abgenickt.

Für Photos in Second Life gilt nach dieser Richtlinie nun, dass diese von Sims ungefragt solange erlaubt sind, solange die Covenant diese nicht explizit untersagt und man sich auch ansonsten an die Richtilinien hält. Ansonsten hat man vorher das Einverständnis des Simbesitzers einzuholen.

Das bedeutet also im konkreten Fall dies: sollte Fredi wirklich Fotos auf einer Sim gemacht haben, auf der per Covenant das allgemeine Fotografieren verboten ist, dann hat die Simbesitzerin Recht. Wenn allerdings in der Covenant nichts aufgeführt gewesen ist, dann ist das Vorgehen von Fredi erlaubt gewesen, solange man ausschließlich nach dieser Richtlinie handelt.

Bei dieser Betrachtung völlig außen vor ist noch das Thema Urheberrecht an sich, also stellt eine solche Sim ein urheberrechtlich geschütztes Werk da, ist da also eine genügend hohe Schöpfungshöhe vorhanden? Das sind so die Themen, über die sich dann Rechtsanwälte streiten.

Hier in dem Fall gilt die alte Devise aber: wo kein Kläger, da kein Richter und solange sich keiner bei Linden Lab beschwert, wird da nichts passieren – und selbst wenn, wer weiß das schon bei der langen Leitung, die die Lindens haben…

Das Thema wurde übrigens vor knapp einem Jahr schon lange und breit in Sluniverse.com durchgekaut, die komische Richtlinie selber gibt es nach diesem Thread bereits seit 2010. Übrigens ist da auch ein ähnlicher Fall dokumentiert, wo jemand eine Galerie betrieb, dort ein Foto einer bekannten Sim machte und das passte der Erstellerin der Sim eben überhaupt nicht. Deren Begründung dafür ist gewesen, dass das ja Einnahmen aus ihrem Werk generiere, die aber dem Galeristen und nicht ihrer Sim zugute kämen, und sie ohnehin mit der Sim keinen Profit machen würde, also auf jeden L$ angewiesen sei, der mit ihrer Sim zu verdienen wäre.