Bei Kiu gibt’s im Piratenbeitrag mal grob gesagt um das Thema, ob der eigene Avatar das Recht am eigenen Bild hat oder nicht und diese verhindern kann bzw., wenn es unerlaubt veröffentlicht worden ist, ob man dagegen Schritte welcher Art auch immer einleiten kann.
Das ist eine eigentlich eine einfache Frage, die bei näherer Betrachtung aber nicht einfach beantwortet werden kann.
Zunächst einmal ist es ja so, dass man sich mit der Benutzung von Second Life mit deren Terms of Services, also Nutzungsbedingungen einverstanden erklärt hat. In denen ist so etwas durchaus geregelt, und wenn jemand meint, es habe jemand dagegen verstoßen, so kann er eine Beschwerde bei Linden Lab in Form eines Abuse Reports einreichen und warten. Vielleicht bekommt derjenige dann einen Zwangsurlaub verpasst oder mehr, Einfluss auf irgendwelche Abbildungen im Internet kann und wird Linden Lab aber nicht nehmen.
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