Bei einem Freund von mir schlug kürzlich eine Rechnung eines Inkassobüros auf, die man getrost als Phantasierechnung betrachten kann: die Forderung an sich inklusive Zinsen lag irgendwo grob um die 20 Euro und die Inkassogebühr bei satten 81 Euro. Dazu kommt das übliche Drohgebilde mit Schufa blablabla, und bitte direkt an sie überweisen.
Ein dummer oder eingeschüchterter Mensch bezahlt so etwas sofort; ein vernünftiger Mensch stellt sich erst einmal die Frage “Woraus setzt sich denn da die Inkassogebühr zusammen und ist diese in der Höhe überhaupt gerechtfertigt?” Immerhin ist sie um den Faktor vier größer als die Forderung selber.
Rechtsanwalt vs. Inkassounternehmen
Es gibt dabei einen einfachen Grundsatz, um die Höhe solcher Gebühren zu beurteilen: was wäre gewesen, wenn der Gläubiger sich an einen Rechtsanwalt gewandt hätte und wieviel darf dieser maximal an Gebühren verlangen.
Inkasso darf in Deutschland jeder machen, der gewisse Voraussetzungen erfüllt, dazu bedarf es keiner gesonderten Berufsausbildung. Ein Rechtsanwalt dagegen hat meist deutlich mehr Zeit und Mühen in seine Ausbildung investiert, ein Studium hinter sich und dazu noch zwei Staatsexamina. Wenn also das, was der Rechtsanwalt nach RGV maximal verlangen darf, niedriger ist als das, was das Inkassobüro will, dann ist das Büro nur auf schnelles Geld aus und hofft auf die Unwissenheit seines Opfers.
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