Spiel und Spaß mit Inkassobüros

Bei einem Freund von mir schlug kürzlich eine Rechnung eines Inkassobüros auf, die man getrost als Phantasierechnung betrachten kann: die Forderung an sich inklusive Zinsen lag irgendwo grob um die 20 Euro und die Inkassogebühr bei satten 81 Euro. Dazu kommt das übliche Drohgebilde mit Schufa blablabla, und bitte direkt an sie überweisen.

Ein dummer oder eingeschüchterter Mensch bezahlt so etwas sofort; ein vernünftiger Mensch stellt sich erst einmal die Frage “Woraus setzt sich denn da die Inkassogebühr zusammen und ist diese in der Höhe überhaupt gerechtfertigt?” Immerhin ist sie um den Faktor vier größer als die Forderung selber.

Rechtsanwalt vs. Inkassounternehmen

Es gibt dabei einen einfachen Grundsatz, um die Höhe solcher Gebühren zu beurteilen: was wäre gewesen, wenn der Gläubiger sich an einen Rechtsanwalt gewandt hätte und wieviel darf dieser maximal an Gebühren verlangen.

Inkasso darf in Deutschland jeder machen, der gewisse Voraussetzungen erfüllt, dazu bedarf es keiner gesonderten Berufsausbildung. Ein Rechtsanwalt dagegen hat meist deutlich mehr Zeit und Mühen in seine Ausbildung investiert, ein Studium hinter sich und dazu noch zwei Staatsexamina. Wenn also das, was der Rechtsanwalt nach RGV maximal verlangen darf, niedriger ist als das, was das Inkassobüro will, dann ist das Büro nur auf schnelles Geld aus und hofft auf die Unwissenheit seines Opfers.

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Die Kathedrale und der Basar und wie Fragmentierung einem Projekt mehr schadet als nützt

Eric S. Raymond verfasste und veröffentlichte 1996 einen der grundlegenden Essays zum Thema Opensource: “Die Kathedrale und der Basar.” In diesem beleuchtet er genauer die unterschiedlichen Vorgehensweisen zwischen kommerzieller Softwareentwicklung und Opensource.

Herkömmliche Softwareentwicklung ist dabei für ihn die Kathedrale: es gibt einen Chefarchitekten, der genau bestimmt, in welche Richtung hin sich die Entwicklung bewegen wird, und dieser leitet das Projekt unangefochten.

Im Gegenzug meint er, dass Opensourcesoftware nach einem anderen Modell entwickelt wird, das er den Basar nennt: da jeder zu einem Projekt beitragen kann, gibt es wenn die Entwicklerbasis für ein Projekt groß genug ist, verschiedene alternative Ansätze zur Lösung desselben Problems, aus denen sich der Projektleiter das seiner Meinung nach am Besten geeignete rauspicken kann - oder man baut einfach beide gleichzeitig ein. Nach Raymonds Meinung ist der Basar wegen seiner Vielfalt der Kathedrale deutlich überlegen. Als erfolgreiche Bestätigung für dieses Modell sieht er den Linux-Kernel an.

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In eigener Sache: Old London Docks als Feed Aggregator mit Eigenwerbung

Das obige Bild zeigt das Blog zur Sim “Old London Docks.” Wie, die kennt ihr nicht? Da geht es euch nicht anders als mir, mir ist diese bis dato völlig unbekannt gewesen, auch wenn mir der Name Baroness Rivera aus dem Forum Slinfo durchaus geläufig ist, Claudia Schumann dagegen ist es weniger. Aber auch egal, man kann schließlich nicht alle kennen.

Ich bin auf diesen Blog durch Zufall gestoßen, als ich mir heute mal wieder in der Webstatistik die Auflistung der Suchbegriffe ansah, und unter “Feuerbringer Scagnar” tauchte bei Google auf einmal OLD als Blog auf. Soweit nichts ungewöhnliches, aber nur ließ mich der Textschnipsel hellhörig werden - denn OLD hat einfach ungefragt einen Text von mir bei sich in voller Länge als Kopie übernommen. Und das ist längst nicht der einzige Text von mir dieser Art, denn wenn man sich mal die Auflistung des Tags “Gor” bei OLD anschaut dann findet sich da eine ganze Latte meines bloggenden Schaffens, und nicht nur meines Schaffens!

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Zur Veröffentlichung von Emails und dergleichen...

Manche Blogger fühlen sich ja in ihrem Gerechtigkeitssinn als die Allergrößten, vor allem dann, wenn es darum geht, der Öffentlichkeit zu zeigen, wie man wo abgezockt wird und dergleichen. Ein Dauerbrenner dabei ist immer weiterhin die mögliche Zulässigkeit der Veröffentlichung von privater Kommunikation, also Emails. Die Rechtssprechung gestaltet sich in der Praxis doch komplizierter, als man meinen könnte.

Ein guter Beitrag dazu findet sich hier in diesem Blogpost von Rechtzweinull, der sich genauer mit einem Urteil des Landgerichts Köln aus dem Jahr 2008 auseinandersetzt.

Die Kurzfassung desselben ist: wenn es sich um private Emails handelt, dürfte die Veröffentlichung in aller Regel unzulässig sein, da dies eine tiefe Verletzung der Privatsphäre des Betroffenen darstellen würde. Bei geschäftlichen Emails muss eine Abwägung getroffen werden, ob es ein überragendes Informationsinteresse der Allgemeinheit gibt und das höher wiegt als das Geheimhaltungsinteresse des Absenders.

Davon unbenommen bleiben evtl. urheberrechtliche Ansprüche, aber dafür müsste erst einmal die nötige Schöpfungshöhe festgestellt werden. Das Eine schließt aber grundsätzlich das Andere nicht aus.

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