Fotografie von Sims in Second Life und die Terms of Services

Fredi macht ihr Blog dicht. Warum? Sie hat einen kleinen Laden in Second Life, in dem sie Bilder mit Simaufnahmen verhökert und eine Simbesitzerin beschwerte sich offenkundig bei Fredi darüber.

Zitat Fredi:

Weil ich den „Hinweis“ bekam dass ich mit meinen Bildergalerien die Rechte einer Simdesignerin verletze und es verboten ist da die Bilder ihr Werk zeigen. Ob das nun so stimmt oder nicht ist mir letztendlich egal, mit so einem Quark will ich mich nicht beschäftigen. Ich werde einen Teufel tun und weiter ein RP oder RP-Sims promoten auf denen ich selbst nicht mal spiele und dann auch noch das Risiko tragen meinen Ava zu verlieren.

Fast 1,5 Jahre mache ich das ehrenamtlich, es kostete mich Geld und verdammt viel Zeit. Unter diesen Umständen gibts nur noch den ausgestreckten Mittelfinger von mir.

Zasta selber findet es nur schräg in den Kommentaren, die einfache Frage ist aber doch: wer hat Recht?

Dazu muss man in die Terms of Services, also die Nutzuzngsbedingungen von Second Life schauen, die jeder Avatar im Laufe seines Lebens samt Änderungen möglicherweise gleich mehrfach abgenickt hat, ohne sie verstanden oder gar gelesen zu haben – zudem sind diese auf Englisch. Nun sind diese ToS im Laufe der Zeit immer umfangreicher geworden, einfach weil es immer mehr und mehr Regulierungsbedarf gegeben hat, es gibt also neben den ToS eine Reihe von weiteren Unterdokumenten, im Lindensprech Policies and Guidelines, also Grundsätze und Richtlinien auf Deutsch, die Bestandteil der ToS sind. Es gibt fast nichts, was nicht geregelt ist, insgesamt sind es momentan 17 Unterdokumente. Ganz klar, dass die kein Mensch jemals wirklich liest, bevor er die ToS abnickt!

Die Richtlinie, die in dem Fall greift, nennt sich „Official Snapshot and Machinima Policy“, behandelt also Schnappschüsse und Machinima in SL und wird in Punkt 14 der ToS aufgeführt, also jeder von uns hat sie abgenickt.

Für Photos in Second Life gilt nach dieser Richtlinie nun, dass diese von Sims ungefragt solange erlaubt sind, solange die Covenant diese nicht explizit untersagt und man sich auch ansonsten an die Richtilinien hält. Ansonsten hat man vorher das Einverständnis des Simbesitzers einzuholen.

Das bedeutet also im konkreten Fall dies: sollte Fredi wirklich Fotos auf einer Sim gemacht haben, auf der per Covenant das allgemeine Fotografieren verboten ist, dann hat die Simbesitzerin Recht. Wenn allerdings in der Covenant nichts aufgeführt gewesen ist, dann ist das Vorgehen von Fredi erlaubt gewesen, solange man ausschließlich nach dieser Richtlinie handelt.

Bei dieser Betrachtung völlig außen vor ist noch das Thema Urheberrecht an sich, also stellt eine solche Sim ein urheberrechtlich geschütztes Werk da, ist da also eine genügend hohe Schöpfungshöhe vorhanden? Das sind so die Themen, über die sich dann Rechtsanwälte streiten.

Hier in dem Fall gilt die alte Devise aber: wo kein Kläger, da kein Richter und solange sich keiner bei Linden Lab beschwert, wird da nichts passieren – und selbst wenn, wer weiß das schon bei der langen Leitung, die die Lindens haben…

Das Thema wurde übrigens vor knapp einem Jahr schon lange und breit in Sluniverse.com durchgekaut, die komische Richtlinie selber gibt es nach diesem Thread bereits seit 2010. Übrigens ist da auch ein ähnlicher Fall dokumentiert, wo jemand eine Galerie betrieb, dort ein Foto einer bekannten Sim machte und das passte der Erstellerin der Sim eben überhaupt nicht. Deren Begründung dafür ist gewesen, dass das ja Einnahmen aus ihrem Werk generiere, die aber dem Galeristen und nicht ihrer Sim zugute kämen, und sie ohnehin mit der Sim keinen Profit machen würde, also auf jeden L$ angewiesen sei, der mit ihrer Sim zu verdienen wäre.

8 Gedanken zu „Fotografie von Sims in Second Life und die Terms of Services“

  1. Ach du schei….. und mit sowas müssen sich auch noch Gerichte befassen. Aber nun mal zum Inhalt. Ich meine erst vor kurzen gelesen zu haben, dass es in Deutschland egal ist, ob du virtuell jemanden fotografierst, kopierst oder sonst was machst. Solange kein finanzieller oder körperlicher Schaden entstanden ist, ist es nur virtuell. jetzt weiß ich nur nicht, wie weit das deutsche Recht soweit greift. Denn die Server von SL werden ja wohl außnahmslos in Bad USA stehen.

    1. Nun Gerd, es handelt sich ja um deutschsprachige Gorsims und Fredi selber ist auch deutschsprachig. Also ist die Wahrscheinlichkeit, dass beide in Deutschland leben, recht hoch und für deutsches Recht gilt, dass der Ort wo die Server stehen egal ist, es reicht aus, dass die Inhalte in Deutschland verfügbar sind. Ergo: käme es wirklich hart auf hart wäre das eine Sache, über die sich Rechtsanwälte streiten würden und Gerichte letztendlich entscheiden, nur ist die andere Frage, ob sich das lohnen würde. Denke mal: nein, außerdem müsste man ja erstmal die Person hinter dem Avatar ermitteln und ob Linden Lab das rausrückt? Keine Ahnung.

      Ansonsten ist es eben so, wie ich es dargestellt habe: es gibt Regelungen dazu in den ToS. Wer danach nicht handelt, der kann sich einen Abuse Report einfangen und was dann die Lindens entscheiden, kann keiner vorhersagen.

  2. Also ich habe mal irgendwo ein Urteil gelesen im Rahmen meiner Recherce zu meinem zu erwartenden Post zum Thema „Urheberrecht im Internet“ welches besagte: Solange ein Content öffentlich zugänglich ist, sind Zitate und Bilder davon immer zulässig, denn wer etwas im Internet veröffentlicht wolle ja das es gesehen wird. Also handelt ein Fotograph im Sinne desjenigen der den Content einstellt. Allerdings muss derjenige seinen Quelle angeben. Wer seine Sim trotzdem als sein unantastbares Eigentum ansieht und dieses Eigentum um allenthalben schützen möchte, muss dieses per dekret tun, sich also in die Covenant-List eintragen und er muss es den Besuchern seiner Sim auch zur Kenntnis bringen!
    Insgesamt finde ich, wer wegen sowas einen Affen macht, den darf man gerne an mich verweisen. Sowas richt ganz dolle nach einer ausgewachsenen Persönlichkeitsakzentuierung. Das kann man aber verhaltenstherapeutisch oder sogar Medikamentös angehen.

    1. Also Cori, ich weiß ja nicht welches Urteil du da gelesen hast und vor allem aus welcher Instanz, aber der Inhalt dieses Urteils ist einfach falsch.

      Es gibt ein Urheberrecht, die Grenzen für Zitate werden auch immer höher, und und und…

      Die beste, frei verfügbare kostenlose Quelle zu dem Thema auf Deutsch ist das „Skriptum Internetrecht“ von Prof. Dr. Hoeren, verfügbar hier: http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/materialien/Skript/Skript_IT-Recht_Oktober2011.pdf

  3. Also nach dieser Aussage,is meine ganze HP illegal. Sind hauptsächlich Fotos, die ich in SL gemacht habe und das ohne Zustimmung der Avatare.

    Böser Gerd

  4. Fredi hat nicht nur den Blog geschlossen sondern auch die Arbeit für die Pilgerreise eingestellt (ich glaube nur noch nicht verkündet) und die Bilder auf Fellglanz eingepackt usw. Angst vor rechtlichen Konsequenzen hatte sie nicht und spielte bei der Entscheidung keine Rolle. Es geht um etwas Anderes. Es war übrigens auch kein Simbesitzer der sie anschrieb.

    Ich stellte ihr das Land für die Galerie kostenlos zur Verfügung, mir ist bekannt was sie damit bezwecken wollte. 99% der Bilder wurden verschenkt um den Simownern oder dort spielenden Gruppen eine Freude zu machen.
    Ich hätte auch hingeworfen.

    1. Worum es ging, sagte sie ja deutlich:

      „Ich werde einen Teufel tun und weiter ein RP oder RP-Sims promoten auf denen ich selbst nicht mal spiele und dann auch noch das Risiko tragen meinen Ava zu verlieren.

      Fast 1,5 Jahre mache ich das ehrenamtlich, es kostete mich Geld und verdammt viel Zeit. Unter diesen Umständen gibts nur noch den ausgestreckten Mittelfinger von mir.“

      Verständlich.

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