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Spiel und Spaß mit Inkassobüros

Bei einem Freund von mir schlug kürzlich eine Rechnung eines Inkassobüros auf, die man getrost als Phantasierechnung betrachten kann: die Forderung an sich inklusive Zinsen lag irgendwo grob um die 20 Euro und die Inkassogebühr bei satten 81 Euro. Dazu kommt das übliche Drohgebilde mit Schufa blablabla, und bitte direkt an sie überweisen.

Ein dummer oder eingeschüchterter Mensch bezahlt so etwas sofort; ein vernünftiger Mensch stellt sich erst einmal die Frage „Woraus setzt sich denn da die Inkassogebühr zusammen und ist diese in der Höhe überhaupt gerechtfertigt?“ Immerhin ist sie um den Faktor vier größer als die Forderung selber.

Rechtsanwalt vs. Inkassounternehmen

Es gibt dabei einen einfachen Grundsatz, um die Höhe solcher Gebühren zu beurteilen: was wäre gewesen, wenn der Gläubiger sich an einen Rechtsanwalt gewandt hätte und wieviel darf dieser maximal an Gebühren verlangen.

Inkasso darf in Deutschland jeder machen, der gewisse Voraussetzungen erfüllt, dazu bedarf es keiner gesonderten Berufsausbildung. Ein Rechtsanwalt dagegen hat meist deutlich mehr Zeit und Mühen in seine Ausbildung investiert, ein Studium hinter sich und dazu noch zwei Staatsexamina. Wenn also das, was der Rechtsanwalt nach RGV maximal verlangen darf, niedriger ist als das, was das Inkassobüro will, dann ist das Büro nur auf schnelles Geld aus und hofft auf die Unwissenheit seines Opfers.

In dem Fall ist das eindeutig so; bis zu einem Streitwert von 100 Euro beträgt die maximale Gebühr eines fachlich deutlich besser qualifizierten Rechtsanwaltes 32,50 Euro und keinesfalls 80 Euro.

Damit ist die Gebühr, die das Inkassobüro gerne hätte, unzulässig hoch.

Was tun?

Ganz einfach: die Hauptforderung inkl. Verzugszinsen und ggf. Mahngebühr (2,50 Euro pro Mahnung rechnen) ist direkt an den Gläubiger zu überweisen und fertig

Den Brief vom Inkassobüro kann man ignorieren; kommt ein zweiter Brief von dem Büro, erteilt man diesem einen freundlichen Hinweis darauf, dass die Hauptforderung bereits an den Gläubiger bezahlt worden ist und man daher die Forderung zurückweist. Es kann auch nicht schaden, die telefonische Kontaktaufnahme zu verbieten und ebenso die Weitergabe der persönlichen Daten an Dritte. Übrigens schlampen viele Büros auch gerne beim ersten Anschreiben; eigentlich gehört die Gläubigervollmacht mit dazu, viele sparen sich das aber aus Kostengründen.

Die meisten Inkassobüros werden es dann zwar noch weiter versuchen, mit Briefen einen einzuschüchtern, aber es dabei dann bewenden lassen, da sie genau wissen, dass diese unzulässig hohen Inkassogebühren nicht realistisch sind noch zwangsweise einzutreiben.

Gesetzt den Fall aber, das Inkassobüro leitet ein gerichtliches Mahnverfahren ein, was für dieses weitere Kosten bedeutet, dann ist auf den Mahnbescheid unbedingt mit Widerspruch zu reagieren. Dem Gericht ist dabei mitzuteilen, dass die Hauptforderung bereits direkt an den Gläubiger beglichen ist, und dann geht es letzten Endes nur noch um die Inkassogebühren. Solch hohe Gebühren wie in diesem Fall sind nicht einklagbar, kein Gericht in Deutschland wird diese in der Höhe anerkennen und das wissen die Inkassobüros ganz genau. Sie werden daher in der Regel spätestens dann einen Rückzieher machen, weil ein Prozess kostet nur weitere Zeit und Geld, mit keiner Aussicht für sie auf wirklichen Gewinn. Da sie aber meist nur das schnelle Geld wollen, wenden sie sich lieber anderen „Opfern“ zu, es gibt ja genügend.

Die Kathedrale und der Basar und wie Fragmentierung einem Projekt mehr schadet als nützt

Eric S. Raymond verfasste und veröffentlichte 1996 einen der grundlegenden Essays zum Thema Opensource: „Die Kathedrale und der Basar.“ In diesem beleuchtet er genauer die unterschiedlichen Vorgehensweisen zwischen kommerzieller Softwareentwicklung und Opensource.

Herkömmliche Softwareentwicklung ist dabei für ihn die Kathedrale: es gibt einen Chefarchitekten, der genau bestimmt, in welche Richtung hin sich die Entwicklung bewegen wird, und dieser leitet das Projekt unangefochten.

Im Gegenzug meint er, dass Opensourcesoftware nach einem anderen Modell entwickelt wird, das er den Basar nennt: da jeder zu einem Projekt beitragen kann, gibt es wenn die Entwicklerbasis für ein Projekt groß genug ist, verschiedene alternative Ansätze zur Lösung desselben Problems, aus denen sich der Projektleiter das seiner Meinung nach am Besten geeignete rauspicken kann – oder man baut einfach beide gleichzeitig ein. Nach Raymonds Meinung ist der Basar wegen seiner Vielfalt der Kathedrale deutlich überlegen. Als erfolgreiche Bestätigung für dieses Modell sieht er den Linux-Kernel an.

Damit mag er Recht haben. Auch Opensimulator selber ist im Grunde so ein Basar: jeder, der zu diversen Problem beitragen will, der kann das natürlich gerne tun, und so ist es oft geschehen und geschieht es auch weiterhin. Auch ist zweifelsohne Opensimulator ein recht erfolgreiches Softwareprojekt: es gibt eine große Nutzerbasis, eine stabile Community um das Projekt und viele kennen es.

Dennoch hat Opensimulator in meinen Augen ein Problem, nämlich seine BSD-Lizenz. Das ist eine der zwei großen Opensource-Lizenzen, die es gibt.

Die bekanntere Lizenz ist von der amerikanischen Free Software Foundation die GPL. Die GPL selber wird auch gerne als virale Lizenz bezeichnet, denn sie besagt folgendes: hier hast du den Sourcecode, mach damit was du willst, solange du die Lizenz beachtest. Solltest du Änderungen an dem Projekt vornehmen und vertreiben, dann hast du auch diese Änderungen dem Projekt unentgeltlich zugänglich zu machen.

Oder anders gesagt: einmal Opensource, immer Opensource. Ein Beispiel dafür, was das genau bedeutet, ist das Android-Projekt. Die haben den Linuxkernel geforkt, jeder Smartphonehersteller nutzt dabei seine eigene Version inkl. Treibern und wegen der GPL sind sie dann dazu verpflichtet, diese Quellcodes der Allgemeinheit zugänglich zu machen. Das tun sie dann auch nach dem erscheinen einer Androidversion mehr oder weniger flott, und deshalb gibt es auch eine große Community an Custom ROMs und dergleichen mehr.

Die BSD-Lizenz selber ist liberaler, sie sagt nämlich nur folgendes: hier ist der Code, mach damit was du willst. Das einzige, was wir erwarten, ist dass du unseren Namen irgendwo nennst und fertig. Wenn du auf Basis dieses Codes kommerzielle Software entwickelst und verkaufen willst, dann kannst du das tun, den von dir auf unserem Projekt aufbauenden Quellcode aber musst du nicht veröffentlichen, wenn du nicht willst. Das ist genau der Gegensatz zur GPL, denn unter der GPL darf man das auch tun, aber muss eben den Quellcode mit den eigenen Änderungen veröffentlichen. Mehr Analysen zum Thema GPL und dessen Sinn liefert in gewohnt guter Qualität Kristian Köhntopp. Lesen!

Nun ist es so, dass Opensimulator die Basis vieler, kommerzieller Grids ist. Diesen kommerziellen Grids ist aber möglicherweise das Plain Vanilla Opensim nicht mächtig genug, weil ihnen da einfach gewisse Features fehlen oder sie ihnen nicht weit genug fortgeschritten sind. Das kommt ja vor, und warum auch nicht, das ist keine schlechte Sache, im Gegenteil es treibt zuerst einmal das Projekt voran und sorgt mitunter für die Entwicklung besserer Komponenten.

Das tut es nun auch tatsächlich, so manches kommerzielle Opensimgrid hat einen oder mehrere Entwickler, die beispielsweise eine bessere Scripting-Engine basteln, die Physik massiv aufbohren oder vieles andere mehr. Diese gridspezifischen Eigenheiten sind dann die Merkmale, mit denen die Grids unter anderem gegeneinander in Konkurrenz treten.

Nichts gegen Konkurrenz, und unter der BSD-Lizenz ist das auch alles erlaubt, aber das Ding ist dann dies: wegen der BSD-Lizenz besteht absolut kein Zwang, die Verbesserungen , Änderungen und Erweiterungen am Opensim-Code mit dem Projekt zu teilen. Was hier also faktisch passiert ist, dass es einen Haufen geschlossener Forks von Opensim gibt, die alle in house entwickelt und gepflegt werden, von denen aber je nach Politik des Entwicklers ggf. nur wieder sehr wenig zurück an die Community fließt.

Beispielsweise war das untergegangene Meta 7 Grid stolz auf seine eigens entwickelte Scripting Engine – und dann gingen sie pleite, die Engine verschwand mit ihnen. Wäre Opensim unter der GPL lizenziert, dann hätten sie diese veröffentlichen müssen und es ans Projekt zurückgeben müssen.

Nun sind Forks normalerweise kein Problem, solange gewährleistet ist, dass man noch innerhalb derselben Codebasis Quellcode tauschen kann. Das ist aber bei Opensim und seinen Abkömmlingen nicht überall unbedingt mehr gegeben.

Man stelle sich nur einmal vor, wie weit Opensim schon sein könnte, wenn es unter der GPL gestanden wäre und all diese netten Inhouse-Entwicklungen Bestandteil der Kerndistribution wären. Da es das aber leider nicht ist, ist das ein frommer Wunschtraum.

So aber bleibt es eben so, wie es ist: es gibt eine einigermaßen stabile Kerndistribution und viele, viele kommerzielle Grids mit ihren Eigenheiten. Sollte aber solch ein Grid untergehen, dann verschwindet mit dem auch dessen Inhalte und die auf deren Eigenheiten basierenden Dinge ziemlich sicher auf Nimmerwiedersehen. Das ist mit Meta 7 damals so geschehen, und keiner kann garantieren, dass nicht irgendwann noch andere Grids pleite gehen werden und dann das Spiel von vorne beginnt.

Schade, aber das ist eben so. Wer wirklich einigermaßen sicher in Sachen Opensimulator agieren will, der sollte daher besser nur die frei verfügbaren Komponenten einsetzen und sich nicht von irgendeiner Firma abhängig machen, die er kaum kennt, weil er gerade erst meinetwegen die Schnauze von Linden Lab voll hat.

Denn wieso sollte man sich von der einen, heftigen Umklammerung freiwillig direkt in die nächste begeben wollen? Wenn schon Freiheit, dann aber auch eben richtig!

In eigener Sache: Old London Docks als Feed Aggregator mit Eigenwerbung

Das obige Bild zeigt das Blog zur Sim „Old London Docks.“ Wie, die kennt ihr nicht? Da geht es euch nicht anders als mir, mir ist diese bis dato völlig unbekannt gewesen, auch wenn mir der Name Baroness Rivera aus dem Forum Slinfo durchaus geläufig ist, Claudia Schumann dagegen ist es weniger. Aber auch egal, man kann schließlich nicht alle kennen.

Ich bin auf diesen Blog durch Zufall gestoßen, als ich mir heute mal wieder in der Webstatistik die Auflistung der Suchbegriffe ansah, und unter „Feuerbringer Scagnar“ tauchte bei Google auf einmal OLD als Blog auf. Soweit nichts ungewöhnliches, aber nur ließ mich der Textschnipsel hellhörig werden – denn OLD hat einfach ungefragt einen Text von mir bei sich in voller Länge als Kopie übernommen. Und das ist längst nicht der einzige Text von mir dieser Art, denn wenn man sich mal die Auflistung des Tags „Gor“ bei OLD anschaut dann findet sich da eine ganze Latte meines bloggenden Schaffens, und nicht nur meines Schaffens!

Nun ist es so, dass ich die Nutzung meiner Texte auf diese Art und Weise ausdrücklich erlaube – denn nichts anderes ist die Creative Commons Lizenz, auf die ich in der rechten Seitenleiste explizit hinweise. Alle meine selbst erstellten Texte und Grafiken dieses Blogs unterliegen dieser Lizenz, sofern ich nichts anderes verlautbare. Genauer nutze ich dabei die CC BY-NC-SA, also wer meine Werke für seine Zwecke verwendet, der muss erstens den Namen nennen, zweitens dürfen diese nur nicht-kommerziell genutzt werden und drittens müssen die darauf basierenden/abgeleiteten Werke unter derselben Lizenz weitergegeben werden. Also eine ganz reelle, einfache Sache hier.

Das, was OLD zu betreiben scheint, ist dabei ein sog. Planet. Ein Planet ist dabei nichts anderes als eine Ansammlung verschiedener Feed, die ein geeignetes Skript dann automatisch zu einer einzigen Seite zusammenbaut. Für verschiedene Sachen eine ganz praktische Sache, bekannt sind beispielsweise Fashion Feed of SL oder aber Feeds.SL. Es gibt eine ganze Latte solcher Feeds, die sich mehr oder weniger um ein Thema drehen. Häufig profitieren dabei beide Seiten davon, der Feedbetreiber bekommt eine exponierte Stelle und der Blogger so mehr Traffic.

Und hier wird die Sache dann nämlich interessant: normal frägt ein Planetbetreiber kurz beim Blogger an, ob es ihm recht ist, wenn man den Feed listet, denn dann verlinkt man sich gegenseitig. Genau das ist hier aber nicht geschehen. Umgekehrt kann es auch sein, der Blogger möchte gerne in einen Planet reinkommen und bewirbt sich darum, aber der Planetbetreiber lehnt aus welchen Gründen auch immer ab.

So oder so – ich bin absolut nicht gefragt worden. Nun ist das Dank meiner sehr liberalen Lizenz, unter der meine Inhalte hier stehen keinerlei Problem.

Aber – und hier kommt nun das fette Aber: ich bin längst nicht das einzige Blog, welches die Betreiber von Old London Docks bei sich eingebaut haben. Ob sie nun die Betreiber der anderen Blogs gefragt haben, ob sie diese bei sich im Planet einbauen dürfen, ich weiß es nicht, ich kann darüber nur Vermutungen anstellen.

Was ich allerdings sehr wohl für jeden überprüfbar liefern kann ist eine Liste der Blogs, deren Feeds sie ebenfalls bei sich im Planet eingebaut haben. Eines weiß ich da sicher: sollten diese aufgelisteten Blogbetreiber nicht gefragt worden sein und sollten deren Inhalte nicht unter einer ähnlich liberalen Lizenz wie der meinigen stehen, dann kann das massiven Mecker geben, denn da greifen dann so Kleinigkeiten wie das Urheber- und Nutzungsrecht.

Hier nun also eine unvollständige Liste der Feeds, die im Planet von OLD eingebaut sind und dort komplett inkl. Bildern und Texten übernommen worden sind, zuerst liefere ich dabei einen Link auf einen Repost bei OLD und dann in Klammern zum originalen Blog:

Zwischen den Reposts fremder Blogs ist dabei sporadisch Werbung für eigene Produkte als eigener Post eingebaut, beispielsweise hier für einen Porn Kiosk (und hier sieht man das im Kontext, zuvor steht was von Nienor auf Seite 4).

Gerade aber wegen der sporadischen Werbung für Eigenprodukte bekommt das Ganze einen extrem hässlichen Beigeschmack, denn ein normaler Planet kommt ohne aus und macht genau so etwas eben nicht. Hier aber entsteht für mich der Eindruck, als würden die fremden Werke bewusst dazu genutzt werden, zusätzlichen Traffic auf den eigenen Blog zu ziehen und die Bekanntheit des Blogs so zu steigern, indem man sich mit fremden Federn schmückt. Durch die Werbung für eigene Produkte liegt auch die Vermutung nahe, dass das primär unter dem Gesichtspunkt der Monetarisierung stattfindet.

Mehr Blogs konnte ich jetzt auf die Schnelle nicht recherchieren, aber das reicht ja auch erst einmal aus, diese oben gelistete Auswahl liefert mehrheitlich in Bezug auf SL einen steten Stream an High Quality Content.

Die ganze Sache amüsiert mich nicht gerade im Moment, im Gegenteil es ärgert mich heftig und ich frage mich ob die Einbettung meiner Inhalte in ein kommerzielles Umfeld – denn als solches sehe ich das Blog mit der dortigen Werbung – nicht schon meine CC-Lizenz verletzt oder auch nicht, aber da bilde ich mir gerade noch meine Meinung darüber.

So oder so, die feine englische Art ist es nicht gerade, was dort passiert.

Zur Veröffentlichung von Emails und dergleichen…

Manche Blogger fühlen sich ja in ihrem Gerechtigkeitssinn als die Allergrößten, vor allem dann, wenn es darum geht, der Öffentlichkeit zu zeigen, wie man wo abgezockt wird und dergleichen. Ein Dauerbrenner dabei ist immer weiterhin die mögliche Zulässigkeit der Veröffentlichung von privater Kommunikation, also Emails. Die Rechtssprechung gestaltet sich in der Praxis doch komplizierter, als man meinen könnte.

Ein guter Beitrag dazu findet sich hier in diesem Blogpost von Rechtzweinull, der sich genauer mit einem Urteil des Landgerichts Köln aus dem Jahr 2008 auseinandersetzt.

Die Kurzfassung desselben ist: wenn es sich um private Emails handelt, dürfte die Veröffentlichung in aller Regel unzulässig sein, da dies eine tiefe Verletzung der Privatsphäre des Betroffenen darstellen würde. Bei geschäftlichen Emails muss eine Abwägung getroffen werden, ob es ein überragendes Informationsinteresse der Allgemeinheit gibt und das höher wiegt als das Geheimhaltungsinteresse des Absenders.

Davon unbenommen bleiben evtl. urheberrechtliche Ansprüche, aber dafür müsste erst einmal die nötige Schöpfungshöhe festgestellt werden. Das Eine schließt aber grundsätzlich das Andere nicht aus.

Im Zweifelsfall ist also die Antwort schlicht und einfach: NEIN, es sei denn, man will sich der Gefahr aussetzen, vor Gericht darüber zu streiten. Wer es dennoch tun will, für den findet sich bei Advisign eine kleine Schritt-für-Schritt-Anleitung, die die gröbsten Klippen des Rechtes umschifft.