Deutsche Ermittler können Herausgabe von Cloud-Daten in den USA verlangen

Ich bin gerade bei Netzpolitik über einen Beitrag gestolpert, der über eine kleine Anfrage im Bundestag berichtet. Demnach gibt es Verträge mit den USA, aufgrund derer deutsche Ermittler die Herausgabe von Cloud-Daten in den USA verlangen können und das auch bekommen. Anders herum geht es natürlich auch.

Wenn das mit der Cloud geht, dann geht das mit den in Second Life gespeicherten Daten natürlich erst recht, die Deutschen bekämen da sicherlich Amtshilfe seitens der USA, zumal bei Second Life genau bekannt ist, wo die Sachen gespeichert werden.

Second Life ist also auch da beileibe kein rechtsfreier Raum und der lange Arm der deutschen Ermittler dann doch länger, als man glauben mag.

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