Fan Fiction und die rechtliche Seite

Momentan veröffentlich(t)en einige Spieler ihre gesammelten, rollenspielerischen Erlebnisse als gedruckte Bücher, etwas was man gerne auch als Fan Fiction bezeichnet. Dies tun sie meistens als „Book on Demand“, also gibt es davon nur Kleinstauflagen und ein Buch wird nur dann gedruckt, wenn es geordert wird. Die Margen sind dabei denkbar gering für den Autor, den Gewinn – wenn überhaupt – streicht der Verlag ein. So weit, so gut.

Nur: das ist die finanzielle Seite. Die rechtliche Seite ist da komplizierter. Fanfiction ist ja gerade in den USA ein altbekanntes, meist geduldetes Phänomen. Die meisten Autoren erlauben es einfach, weil sie sich entweder geehrt fühlen oder sie es sich nicht mit seinen Fans verscherzen will. Man gibt dabei natürlich aber auch die Kontrolle über die Figuren aus der Hand, und dabei können durchaus Sachen entstehen, die dem Autor nicht missfallen.

In Deutschland ist es ja so, dass neben dem Urheberrecht das Nutzungsrecht entscheidend ist. Wenn ich z.B. eine Fangeschichte über irgend etwas auf Mittelerde schreibe und Orte und Plätze dieser Hintergrundgeschichte benutze, dann sollte ich mir besser vorher das Placet des Verlags einholen, der die Rechte in Deutschland innehat, nicht dass es sonst eines Tages eine böse Überraschung geben könnte. Wenn man eigene Bücher auf Basis des Settings publiziert, könnte diese Gefahr noch einen Zacken realer sein.

In dem Sinne: es ist zwar schön, wenn sich manche zu literarischen Höhenflügen regelrecht aufschwingen, aber diese Leute begeben sich auch auf verdammt dünnes Eis, es ist nur eine Frage, bis der erste irgendwann so richtig kalt baden muss.

2 Gedanken zu „Fan Fiction und die rechtliche Seite“

  1. Djady :

    Und dieses Bad wird teuer…

    So ist es… ein paar Hundert Euronen ist man da im harmlosesten Fall direkt los, man bekommt eine Abmahnung mit entsprechendem Streitwert und wird noch eine entsprechende, strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen dürfen, das ist dann nicht ohne.

    Es ist natürlich immer die Frage, ob die Verlage so etwas verfolgen oder nicht und ob es sich um eine Parodie handelt. Parodien sind erlaubt sofern parodierend genug, aber wenn ich Supertarl auf Gor schreibe als 44. Gorband, dann sieht es anders aus.

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