April 8, 2014

Gor- und Urban-RP im Konzeptvergleich

Momentan macht sich im deutschsprachigen Second Life ja zunehmend deutsches Urban-RP breit, und das erfolgreich. Im Vergleich dazu hat es das Gor-RP nicht so einfach, noch überhaupt zu begeistern.

Woher aber mag das kommen?

Schauen wir uns dazu doch einmal die Unterschiede zwischen beiden RP-Arten an:

  Gor Urban-RP
Zeitalter Fantasy (Gegenwart auf einem fiktiven Planeten) meist Gegenwart oder nahe Zukunft
Definition des Settings schwammig und widersprüchlich klar definiert
Kleidungsstil eingeschränkt und restriktive im Prinzip (fast) alles möglich, ohne das Setting zu verbiegen
Combat-Meter-Kampf fast überall möglich möglich (beispielsweise DCS2), aber auf deutschen Sims kaum verbreitet
externes Rollenspiel kommt oft vor, da sehr viele Sims selten, da die Grundgeschichte der externen Sim zur eigenen passen muss (beispielsweise in Orillia Beach nicht möglich)
Lernkurve für den Einstieg recht steil und holprig einfach bis moderat
„Furry-Diskussion“ nicht möglich kommt mitunter vor
Globale Rahmenhandlung meist nicht vorhanden meistens vorhanden
Erzählweise meist in sich abgeschlossene Episoden meistens durchgängiger Erzählbogen

 

Also alles in allem kein Wunder, das bessere Konzept setzt sich eben letztendlich durch. Gor hätte da nur eine wirkliche Chance, wenn man es quasi von Grund auf neu gestaltet.

Spiel und Spaß mit Inkassobüros

Bei einem Freund von mir schlug kürzlich eine Rechnung eines Inkassobüros auf, die man getrost als Phantasierechnung betrachten kann: die Forderung an sich inklusive Zinsen lag irgendwo grob um die 20 Euro und die Inkassogebühr bei satten 81 Euro. Dazu kommt das übliche Drohgebilde mit Schufa blablabla, und bitte direkt an sie überweisen.

Ein dummer oder eingeschüchterter Mensch bezahlt so etwas sofort; ein vernünftiger Mensch stellt sich erst einmal die Frage „Woraus setzt sich denn da die Inkassogebühr zusammen und ist diese in der Höhe überhaupt gerechtfertigt?“ Immerhin ist sie um den Faktor vier größer als die Forderung selber.

Rechtsanwalt vs. Inkassounternehmen

Es gibt dabei einen einfachen Grundsatz, um die Höhe solcher Gebühren zu beurteilen: was wäre gewesen, wenn der Gläubiger sich an einen Rechtsanwalt gewandt hätte und wieviel darf dieser maximal an Gebühren verlangen.

Inkasso darf in Deutschland jeder machen, der gewisse Voraussetzungen erfüllt, dazu bedarf es keiner gesonderten Berufsausbildung. Ein Rechtsanwalt dagegen hat meist deutlich mehr Zeit und Mühen in seine Ausbildung investiert, ein Studium hinter sich und dazu noch zwei Staatsexamina. Wenn also das, was der Rechtsanwalt nach RGV maximal verlangen darf, niedriger ist als das, was das Inkassobüro will, dann ist das Büro nur auf schnelles Geld aus und hofft auf die Unwissenheit seines Opfers.

In dem Fall ist das eindeutig so; bis zu einem Streitwert von 100 Euro beträgt die maximale Gebühr eines fachlich deutlich besser qualifizierten Rechtsanwaltes 32,50 Euro und keinesfalls 80 Euro.

Damit ist die Gebühr, die das Inkassobüro gerne hätte, unzulässig hoch.

Was tun?

Ganz einfach: die Hauptforderung inkl. Verzugszinsen und ggf. Mahngebühr (2,50 Euro pro Mahnung rechnen) ist direkt an den Gläubiger zu überweisen und fertig

Den Brief vom Inkassobüro kann man ignorieren; kommt ein zweiter Brief von dem Büro, erteilt man diesem einen freundlichen Hinweis darauf, dass die Hauptforderung bereits an den Gläubiger bezahlt worden ist und man daher die Forderung zurückweist. Es kann auch nicht schaden, die telefonische Kontaktaufnahme zu verbieten und ebenso die Weitergabe der persönlichen Daten an Dritte. Übrigens schlampen viele Büros auch gerne beim ersten Anschreiben; eigentlich gehört die Gläubigervollmacht mit dazu, viele sparen sich das aber aus Kostengründen.

Die meisten Inkassobüros werden es dann zwar noch weiter versuchen, mit Briefen einen einzuschüchtern, aber es dabei dann bewenden lassen, da sie genau wissen, dass diese unzulässig hohen Inkassogebühren nicht realistisch sind noch zwangsweise einzutreiben.

Gesetzt den Fall aber, das Inkassobüro leitet ein gerichtliches Mahnverfahren ein, was für dieses weitere Kosten bedeutet, dann ist auf den Mahnbescheid unbedingt mit Widerspruch zu reagieren. Dem Gericht ist dabei mitzuteilen, dass die Hauptforderung bereits direkt an den Gläubiger beglichen ist, und dann geht es letzten Endes nur noch um die Inkassogebühren. Solch hohe Gebühren wie in diesem Fall sind nicht einklagbar, kein Gericht in Deutschland wird diese in der Höhe anerkennen und das wissen die Inkassobüros ganz genau. Sie werden daher in der Regel spätestens dann einen Rückzieher machen, weil ein Prozess kostet nur weitere Zeit und Geld, mit keiner Aussicht für sie auf wirklichen Gewinn. Da sie aber meist nur das schnelle Geld wollen, wenden sie sich lieber anderen „Opfern“ zu, es gibt ja genügend.